Fragen und Antworten

In unserem Praxisalltag sammeln wir häufige Fragen von Patientinnen und Patienten und beantworten sie auf dieser Seite. Die von Ihnen gesuchte Information ist noch nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Unsere Leistungen können über eine Privatversicherung oder, im Falle eines Berufsunfalls, über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Wenn Sie unter einer diagnostizierten Angststörung leiden oder einen Herzschrittmacher tragen, können wir vorab mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Kostenübernahme prüfen. Bitte sprechen Sie uns hierfür an.

  • Ihre Krankenversichertenkarte
  • Wenn vorhanden: Überweisungsschein mit  Angaben zur Fragestellung und gewünschten Untersuchung
  • Vorbefunde und Voraufnahmen: Sie erleichtern die Befundung und ermöglichen eine Beurteilung eines Befundes im Verlauf
  • Laborwerte: Bei einigen Untersuchungen wird für eine genauere Diagnostik eine Kontrastmittelgabe erforderlich sein. Daher benötigen die Ärzte für die MRT- und CT-Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr sowie bei bekannter Niereninsuffizienz einen aktuellen Kreatininwert. Für eine CT-Untersuchung mit Kontrastmittel wird zusätzlich noch der Schilddrüsenwert TSH benötigt.
  • Allergiepass: Hierin sind Medikamente, Lebensmittel und sonstige Stoffe aufgeführt, auf die Sie allergisch reagieren.

Cochlea-Implantate können während der MRT-Untersuchung beschädigt werden. Daher bringen Sie bitte eine MRT-Tauglichkeitsbescheinigung mit.

Bitte bringen Sie eine MRT-Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers mit.

Die neuesten Ports sind in der Regel MRT-tauglich. Jedoch sollten Sie den bei der Implantation erhaltenen Port-Implantationspass mitbringen, da hier die MRT-Tauglichkeit speziell ausgewiesen ist.