Vorsorgeuntersuchung der Gebärmutter

In der Gebärmutter können sich gutartige Raumforderungen, so genannte Uterusmyome, bilden. Die häufigste Indikation für eine Behandlung sind Blutungssymptome bis hin zu Blutarmut (Anämie). Im Zusammenhang mit einem Uterusmyom können Blutungsschmerzen, Druckschmerzen mit und ohne Ausstrahlung, ungewollte Kinderlosigkeit und Fehlgeburten auftreten. Auch können andere Organe betroffen sein, wenn das Myom Druck auf benachbarte Strukturen ausübt.
Auch mit modernen bildgebenden Verfahren (Ultraschall, MRT) kann ein gutartiges Myom nicht mit absoluter Sicherheit von einem bösartigen Tumor unterschieden werden. Jedoch ermöglichen die Untersuchungen eine Beurteilung der Organstrukturen und eine weiterführende Behandlung in Absprache mit Ihrem zuweisenden Arzt.

Illustration of the reproductive organ of the female body

Wer sollte sich untersuchen lassen?

Warum manche Frauen Myome entwickeln und andere nicht, ist nicht vollständig geklärt. Vermutlich setzt sich das individuelle Risiko aus einer Vererbungs-Komponente und einer hormonellen Fehlregulation zusammen. Diese These wird auch dadurch gestützt, dass das Wachstum der Myome nach den Wechseljahren stagniert oder sogar rückläufig ist.

Wie wird die Untersuchung durchgeführt?

Bei der Erstuntersuchung ertastet Ihr Frauenarzt manuell Größe, Form und Oberfläche des Uterus. Bei einer Vergrößerung der Gebärmutter kann sich der Verdacht auf ein Myom ergeben. Im Regelfall erfolgt dann ein Ultraschall zur genaueren Untersuchung der betroffenen Regionen.

Als Folgeuntersuchung sollte eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Beckens durchgeführt werden. Sie ist das überlegene Verfahren zur Darstellung und Beurteilung von Zahl, Lage, Größe und Textur der Myomknoten, Größe der Gebärmutter und Beurteilung der Eileiter und Eierstöcke.

Bei der MRT sind Sie – genau wie beim Ultraschall – keiner Röntgenstrahlung ausgesetzt. Die Untersuchung erfolgt im Liegen und ist berührungs- und schmerzfrei.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten der Vorsorgeuntersuchung meist in voller Höhe. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten nur teilweise oder in begründeten Einzelfällen auf Anfrage. Beim Stellen eines Kostenerstattungsantrags helfen wir Ihnen gerne.